Ab Freitag: Stallpflicht im Landkreis wird komplett aufgehoben


Für die Peiner Gänse brechen jetzt wieder bessere Zeiten an. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Für die Peiner Gänse brechen jetzt wieder bessere Zeiten an. Symbolfoto: Thorsten Raedlein

Peine. Gute Nachricht für das Federvieh im Landkreis Peine: Die Stallpflicht für Hausgeflügel wird ab dem kommenden Freitag im gesamten Kreisgebiet wieder aufgehoben.


Aufgrund einer neuen Risikobewertung unseres Fachdienstes Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung entfallen alle wegen der Geflügelpest noch bestehenden Einschränkungen. Das Geflügel darf künftig auch in den gewässernahen Bereichen, in denen bisher noch die Aufstallungspflicht bestand, wieder ins Freie.
Seit den letzten Nachweisen des gefährlichen Erregers der Geflügelpest H5N8 bei Wildvögeln im Bereich der Kläranlage in Vöhrum im Februar sind im Landkreis Peine keine weiteren Fälle aufgetreten.

Insgesamt sind in Niedersachsen und bundesweit die Ausbruchsfälle bei Wildvögeln stark rückläufig. Durch höhere Tagestemperaturen und die UV-Strahlung werden die Erreger inaktiver. Auch im Hinblick auf den weitestgehend abgeschlossenen Frühjahrsvogelzug wird sich der Infektionsdruck voraussichtlich weiter vermindern. Deshalb erscheint unseren Fachleuten eine Aufhebung der Aufstallungspflicht nunmehr vertretbar.

Insgesamt wurden im laufenden Jahr Proben von 35 verendeten Wildvögeln zur Untersuchung eingeschickt. Unsere Mitarbeiter loben in diesem Zusammenhang das große Engagement der Bevölkerung.

Selbst wenn die Stallpflicht künftig entfällt, müssen so genannte Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin beachtet werden. Unter anderem darf Hausgeflügel nur so gefüttert werden, dass Wildvögel keinen Zugang dazu haben, der Zugang von Hausgeflügel zu Gewässern muss ausgeschlossen sein.

Geflügelhalter sollten auch weiterhin jeden Kontakt zu Wildvögeln meiden. Jäger, die selber Geflügel halten, sollten auf die Jagd auf Federwild verzichten, da auch gesund erscheinende Wildvögel Träger des Erregers sein können. Da das Virus über Wildvogelkot, der an den Schuhsohlen haftet, in Ställe von Hausgeflügel gelangen kann, müssen die Zugänge zu Geflügelställen gegen unbefugtes Betreten gesichert und mit Desinfektionsmatten, die mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt sind, ausgestattet sein.
Auch eine betriebsbereite Handwascheinrichtung muss vorhanden sein.
Betriebsfremde Personen sollten Geflügelhaltungen am besten gar nicht betreten. Sie dürfen es nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung, die nach Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen ist.

Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden. Alle Betriebe müssen im Bestandsregister die Zahl der täglich verendeten Tiere dokumentieren, Betriebe mit mehr als zehn Legehennen zusätzlich die Zahl der pro Werktag gelegten Eier.

Weitere Verhaltensregeln und die Vorschriften der Verordnung über Schutzmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen gibt es im Internet unter www.landkreis-peine.de.

Zwischen November und Februar wurde der Geflügelpesterreger H5N8 bei insgesamt sieben Wildvögeln im Landkreis Peine nachgewiesen.


mehr News aus Peine