Alvesse - Festplatz soll Wohnbebauung weichen

von Nino Milizia


Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Edemissen (unmaßstäblich). Karte: Gemeinde Edemissen
Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Edemissen (unmaßstäblich). Karte: Gemeinde Edemissen

Alvessen. Die Fachausschüsse und der Rat der Gemeinde Edemissen befassen sich derzeit mit einer Änderung eines Flächennutzungsplans. Diese soll dazu führen, dass der bisherige Standort des Festplatzes zur Wohnbebauung genutzt werden soll. Eine von der Gemeinde angekaufte Wiese soll zukünftig als Festplatz genutzt werden.


Der bestehende Festplatz, welcher sich inmitten eines Wohngebietes befindet, soll für eine Wohnbebauung genutzt werden. Der zukünftige Standort liegt an zentraler Stelle der Ortschaft Alvesse, die Bushaltestelle „Alvesse – Oberdorf“ befindet sich nur zurka 100 Meter entfernt. Westlich des neuen Festplatzes verläuft die Gemeindestraße „Am Torfstich“, an der sich nach Westen hin Wohnbebauung anschließt. Südlich und östlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Wiesen sowie eine kleinere Baumgruppe an. Nördlich befindet sich eine am „Bohlkampsweg“ gelegene kleinere Baumgruppe.

Bislang wurde die Grünfläche landwirtschaftlich genutzt und beherbergt keine Bäume. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Festplatzes zu schaffen, muss zunächst das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grünland überplant und als Grünfläche ausgewiesen werden. In der Vorlage heißt es, dass "der Geltungsbereich so gewählt sei, dass er unmittelbar an den bebauten Siedlungsbereich innerhalb von Alvesse anschließt. Hierdurch werden keine großen zusammenhängenden Freiräume beansprucht. Die Flächen können über eine bereits bestehende Straße erschlossen werden, so dass ein weiterer Ausbau von Verkehrswegen nicht erforderlich wird. Die Siedlungs- und Infrastruktur wird bedarfsgerecht gestaltet und weiterentwickelt".

Keine erheblichen Beeinträchtigungen des Umfelds


Durch die geplante Festlegung als Festplatz erfolge nur eine sehr eingeschränkte und sporadische Nutzung, so dass sich keine erheblichen Beeinträchtigungen für das dort befindliche Vorranggebiet Trinkwassergewinnung und die Landwirtschaft ergäben. Beschäftigen werden sich mit den Inhalten der Vorlage zunächst derPlanungs- und Umweltausschuss und derVerwaltungsausschuss, bevor der Rat der Gemeinde Edemissen ein endgültiges Urteil fällen kann.


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