Hochwasser: Arbeitsagenturen zahlen Kurzarbeitergeld


Die Arbeitsagentur Braunschwieg-Goslar. Foto: Robert Braumann
Die Arbeitsagentur Braunschwieg-Goslar. Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Region. Nach dem Hochwasser wird in auch in Unternehmen aufgeräumt und sauber gemacht. Manche Betriebe können durch die vom Hochwasserschäden eine Weile nicht oder nicht voll arbeiten. „In solchen Fällen können die Agenturen für Arbeit Kurzarbeitergeld für Beschäftigte gewähren“, erklärt Harald Eitge, Leiter der Arbeitsagentur Braunschweig-Goslar .


„Es geht darum, Verdienstausfälle auszugleichen, um die Arbeitsplätze zu schützen.“ Er rät Arbeitgebern, ihre Ansprüche schnellstmöglich beim örtlichen Arbeitgeber-Service anzumelden unter der Nummer 0800 4 5555 20 oder per E-Mail an Braunschweig-Goslar.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Grund: Kurzarbeitergeld wird nur für Kalendermonate gewährt, bis zu deren Ende die Betriebe ihren Bedarf angemeldet haben. Tritt Hochwasser so wie dieses Mal zum Monatsende auf, lässt diese gesetzliche Vorgabe kaum Zeit.
„Es genügt aber, sich rechtzeitig telefonisch beim Arbeitgeber-Service zu melden, alles Weitere kann später geklärt werden“, betont Eitge.


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