Arbeitslosengeld trotz Job: Mann wegen Betruges vor Gericht

von Frederick Becker


Das Peiner Amtsgericht. Foto: Frederick Becker
Das Peiner Amtsgericht. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Ein 24-jähriger Vechelder stand am Dienstag vor dem Amtsgericht. Er war angeklagt, unrechtmäßig Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit bezogen zu haben. Am Ende wurde er freigesprochen.


Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit soll der zweifache Vater im April vergangenen Jahres eine Ausbildungsstelle angetreten haben, ohne die Bundesagentur für Arbeit darüber informiert zu haben. Infolgedessen floss, so die Anklage, unrechtmäßig Arbeitslosengeld in Höhe von mehr als 900 Euro, bevor die neue Anstellung bekannt wurde.

Der Angeklagte widersprach den Vorwürfen. Er habe die Arbeitsagentur nicht vorsätzlich getäuscht, sondern die Behörde pflichtgemäß und rechtzeitig von seinem neuen Job in Kenntnis gesetzt. Seine Frau habe für ihn das entsprechende Schreiben direkt in den Briefkasten der Peiner Arbeitsagentur geworfen. Allerdings lag der Brief bei der Agentur wohl nicht vor.

Die Klärung des genauen Sachverhaltes gestaltete sich schwierig, da noch Kindergeldnachzahlungen und andere Überweisungen aus der Bundeskasse, die keinem genauen Zweck zuzuordnen gewesen seien, auf seinem Konto eingegangen seien. Daher habe der Angeklagte nicht gemerkt, dass es sich womöglich um Arbeitslosengeld gehandelt habe, das ihm nicht zustand. Zumal die Zahlungen späterja auch aufgehört hätten. „Ich habe den Ernst der Situation nicht erkannt“, gab der Vechelder zu.

Sachbearbeiter hatte nicht die richtigen Unterlagen dabei


Zunächst wurde ein Sachbearbeiter aus der sogenannten Leistungsabteilung der Bundesagentur als Zeuge gehört. Leider hatte er die korrektenUnterlagen nicht dabei. So konnte der genaue Ablauf des telefonischen und schriftlichen Kontakts zwischenAngeklagtem und Agentur nicht mehr nachvollzogen werden, zumal verschiedenste Sachbearbeiter des Service-Centers, teils sogar an einem einzigen Tag, mit dem Fall zu tun hatten. Ein einziges Wirrwarr. Eines wurde jedoch deutlich: Schreiben an die Agentur nehmen teils ihren Weg vom Briefkasten in Peine über die Hauptstelle in Hildesheim bis in ein Erfassungszentrum nach Berlin. Dass dabei Schreiben abhanden kommen, sei keine Seltenheit, musste auch der Beamte eingestehen.

Das bestätigte auch die für den Angeklagten zuständige Arbeitsvermittlerin, die als nächste Zeugin angehört wurde. Sie wusste zunächst nicht, worum es überhaupt bei der Verhandlung ging, konnte aber auch nachdem sie vom Gericht ins Bild gesetzt worden war, die Unklarheiten über den Verbleib des Schreibens nicht ausräumen.Die Dokumentation durch das Amt war wegen formaler Fehler für das Gericht nicht aufschlussreich.

„Es gibt viele Wege, auf denen ein Schreiben verloren gehen kann“


Nachdem die Ehefrau des Beschuldigten in ihrer Zeugenaussage glaubhaft erklärt hatte, dass sie das Schreiben außerhalb der Geschäftszeiten in den Kasten geworfen habe, plädierte die Staatsanwältin auf Freispruch. „Es gibt viele Wege, auf denen ein Schreiben verloren gehen kann“, stellte sie fest. Es ließe sich nicht zweifelsfrei beweisen, dass der Vechelder versucht habe, die Behörde zu täuschen und die Aussagen der Beamten seien wenig erhellend gewesen, es stünden noch einige Ungereimtheiten im Raum und es müsse daher gelten: „Im Zweifel für den Angeklagten“.„Im Service-Center der Bundesagentur für Arbeit sitzen nicht die großen Kompetenzen, das wissen wir alle“, meinte der Verteidiger. Der Vorwurf ließe sich nicht bestätigen, der Angeklagte sei freizusprechen. Das Gericht folgte den Anträgen, der Mann wurde freigesprochen.


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