Aufhebung der Schonzeit für Schwarzwild: Landkreis prüft

von Eva Sorembik


Bislang hat der Landkreis noch keine Entscheidung zur Aufhebung der Schonfrist getroffen. Symbolfoto: Pixabay
Bislang hat der Landkreis noch keine Entscheidung zur Aufhebung der Schonfrist getroffen. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Peine. Die Stadt Wolfsburg und der Landkreis Gifhorn sind kürzlich einem aktuellen Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefolgt und haben die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben (regionalHeute.de berichtete). Im Landkreis Peine ist hierzu bislang noch keine Entscheidung gefallen.


Dies teilte PressesprecherinKatja Schröder auf Nachfrage von regionalHeute.de mit. "Wir prüfen derzeit noch, ob wir die Schonzeit für Schwarzwild als Präventionsmaßnahme gegen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest aufheben."

Hintergründe:


Bei derAufhebung der Schonfrist und damit derFreigabe der Jagd auf Wildschweine handelt es sich um eine präventive Maßnahme zur Wildseuchenbekämpfung, aktuell vor dem Hintergrund der Gefahr der Afrikanischen Schweinepest.Aus dem Baltikum und den osteuropäischen Nachbarländern ist bekannt, dass sich dort Wildschweine mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert haben. Mit der Herabsetzung der Schwarzwildpopulation soll die Gefahr einer Infektion sowohl innerhalb der Schwarzwildbestände als auch in die Hausschweinbestände hinein gemindert werden.

Konkret bedeute die Aufhebung der Schonfrist, dass auch nach dem 1. Februar Wildschweine gejagt werden dürfen.Die Aufhebung der Schonfrist gilt allerdings nicht für Bachen mit Frischlingen. Die Elterntiere, die daran zu erkennen seien, dass die Jungtierenoch gelbe Längsstreifen aufweisen, dürfen weiterhin nicht bejagt werden.


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