Ausbau K34 und K35: Investition in mehr Verkehrssicherheit?

von Sandra Zecchino


Durch eine Schutzplanke soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Symbolbild: Thorsten Raedlein
Durch eine Schutzplanke soll die Verkehrssicherheit erhöht werden. Symbolbild: Thorsten Raedlein | Foto: regionalheute.de

Peine. Vor der Frage, ob die Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum und die Kreisstraße 35 in der Ortsdurchfahrt Bierbergen mit oder ohne Schutzplanke gebaut werden, stehen aktuell die Kommunalpolitiker. Oder auch nicht, denn wenn es nach der Verwaltung geht, ist die Variante mit Schutzplanke die einzig rechtlich mögliche.


Das geht aus der Beschlussvorlage hervor, die den Mandatsträgern als Grundlage als Diskussionsgrundlage vorliegt.

Nachdem die EU 2000 erstmalig das Ziel gesetzt hat, durch Steigerung der Verkehrssicherheit die Zahl der getöteten Verkehrsteilnehmer von 2001 auf 2010 zu halbieren, wurde 2010 das neue Ziel ausgesprochen, die Zahl bis 2020 erneut zu halbieren. Dafür sei neben fahrzeugseitigen Maßnahmen auch die Installation von passiven Schutzeinrichtungen (Schutzplanken) von besonderer Bedeutung.

Die Aufgaben solcher Schutzeinrichtungen bestehe darin, das Abkommen von Fahrzeugen von der Fahrbahn zu verhindern, um unbeteiligte Personen, den Gegenverkehr sowie neben der Fahrbahn befindliche Anlagen zu schützen. Gleichzeitig sollten aber auch die Insassen der anprallenden Fahrzeuge geschützt werden. Entsprechend dem geplanten Einsatzzweck müssten passive Schutzeinrichtungen an Straßen bestimmten Anforderungen genügen. Diese seien in den Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) definiert.

Prüfung der rechtlichen Verbindlichkeit


Mit der Prüfung, inwieweit diese Richtlinien verbindlich sind, wurde ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragt. Dieser sei laut Vorlage zu dem Ergebnis gekommen, dass derartige Regelwerke zwar keine Rechtsquellen seien, aber dennoch die Erkenntnisse und Erfahrungen von Fachleuten beinhalten und die Ergebnisse von generellen Sachverständigengutachten vorwegnehmen. "Sie liefern den planenden Behörden als sachverständige Konkretisierung moderner Grundsätze des Straßenbaus allgemeine Anhaltspunkte für ihre Entscheidung", so der Anwalt in der Vorlage.

Verkehrstechnische Analyse


Entsprechend dem Bericht über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr 2014 und 2015 würden die meisten Verkehrsteilnehmer durch Unfälle außerorts auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sterben, argumentiert die Verwaltung weiter. Und dabei würden - wenn passive Schutzeinrichtungen vorhanden seien - die Anzahl verletzter, schwer verletzter und getöteter Verkehrsteilnehmer signifikant sinken.

Fazit der Verwaltung


"Sowohl aus technischen, wirtschaftlichen und insbesondere aus rechtlichen Gründen ist die RPS anzuwenden. Ein Verzicht auf die Anwendung führt zu Verstößen gegen die rechtlichen Vorgaben", fasst die Verwaltung ihre Interpretation der Fakten zusammen. Dabei sehe sie keinen Ermessensspielraum, die RPS nicht anzuwenden.

Aus diesem Grund empfiehlt sie den Kommunalpolitiker folgenden Beschluss zu fassen:
Die Vergabestelle des Landkreises Peine wird beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe für den Ausbau der Kreisstraße 34 zwischen Bierbergen und Stedum einschließlich der Herstellung von passiven Schutzeinrichtungen und den Ausbau der Kreisstraße 35 in der Ortsdurchfahrt Bierbergen mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von 2.400.000 Euro durchzuführen.

Ob die Mandatsträger der Schlussfolgerung der Verwaltung folgen, wird sich bei der nächsten Sitzung des Kreisausschusses zeigen.

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