Bau der SuedLink Stromtrasse macht Begehungen erforderlich


Die Energiewende ist bereits in vollem Gange. Großbaustellen zeigen allerdings auch ihre unbequeme Seite. Symbolfoto: Magdalena Sydow
Die Energiewende ist bereits in vollem Gange. Großbaustellen zeigen allerdings auch ihre unbequeme Seite. Symbolfoto: Magdalena Sydow | Foto: Magdalena Sydow

Region. Die TenneT TSO GmbH gab kürzlich bekannt, dass sie als verantwortlicher Übertragungsnetzbetreiber den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsleitung (SuedLink) von Wahle nach Mecklar plant. Dafür soll das Gebiet der neuen Stromtrasse nun eingehend kartiert werden. Hierfür wird auch die Begehung privater land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke erforderlich sein.


Die geplante Höchstspannungsleitung wird die Netzknotenpunkte Wahle in Niedersachsen und Mecklar in der Gemeinde Ludwigsau in Nordhessen miteinander verbinden. Die rund 230 Kilometer lange Verbindung erhöht die Übertragungskapazität für Windenergie in der Nord- Süd-Achse und wird in Zukunft die Versorgungssicherheit und Netzstabilität in Niedersachsen und Nordhessen gewährleisten.

Begehungen


Für die Umsetzungsplanung zur 380-kV-Leitung Wahle-Mecklar sind weitere verschiedene Arbeiten und Untersuchungen im Gelände erforderlich, unter anderem für die Wegeplanung, Bodenkundliche und Ökologische Baubegleitung, Baugrundvoruntersuchung, artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen wie Besatzkontrollen, Baumhöhlen- und Horstbaumkontrollen, Markierung von Höhlenbäumen mit nicht dauerhafter forstüblicher Markierungsfarbe (als Buchstabe "H"). Hinzu kommen Kartierungen (das heißt die Erfassung unter anderem von Vögel, Amphibien, Reptilien, Haselmäusen) für die Aktualisierung der Datengrundlagen, die der umweltfachlichen und technischen Planung zu Grunde liegen.

Die Arbeiten haben bereits im Mai 2017 begonnen und finden derzeit statt. Der Voraussichtliche Abschluss wird Dezember 2018 sein.

Auch auf Privatgrundstücke


Für die Arbeiten ist es in der Regel erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit dem Autozu befahren, so TenneT. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna durch Fotos und Beschreibung dokumentiert.

Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus Paragraph 44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Flurschäden sollen bei den Untersuchungen im Zusammenhang mit den Kartierungen aller Voraussicht nach nicht entstehen, wie TenneTmitteilt. Sollte es wider Erwarten im Einzelfall dennoch zu Schäden kommen, die durch die Untersuchungen verursacht wurden, will der Betreiberdiese ausgleichen.

Die Geländebegehungen werden von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der folgenden Planungs- und Gutachterbüros im Auftrag der TenneT durchgeführt:
• BHF, Kiel
• TNL, Umweltplanung Hungen
• LaReG, Braunschweig
• Geries, Göttingen
• Buchholz und Partner, Schkeuditz.


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