BUND: Lebensraum im Meerdorfer Holz durch Kahlschlag zertört

von Antonia Henker


Kahlschalg im Meerdorfer Holz. Foto: Karl-Friedrich Weber, Waldpolitischer Sprecher des BUND Niedersachsen
Kahlschalg im Meerdorfer Holz. Foto: Karl-Friedrich Weber, Waldpolitischer Sprecher des BUND Niedersachsen | Foto: Waldpolitischer Sprecher des BUND Niedersachsen Karl-Friedrich Weber

Peine. Im Herbst vergangenen Jahres wurde im Meerdorfer Holz ein Kahlschlag eines Erlen- und Eschensumpfwaldes durchgeführt, der von Landkreis, der Forstgenossenschaft Meerdorf und Unterer Naturschutzbehörde befürwortet wurde. Der BUND wirft dem Landkreis Rechtsfehlerhaftigkeit vor.


Nach der Akteneinsicht in das Verfahren im Januar 2017 durch den Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Niedersachsen, kommen beimBUND, der Peiner Bio-AG, ehemaligen Förstern und Biologen nicht nur Fragen, sondern vor allem auch Kritik am Vorgehen auf. Das Gebiet im Meerdorfer Holz gehört zu den ökologisch wertvollen Waldlebensräumen in der Region und wird durch das Bundesnaturschutzgesetz als Sumpfwald direkt geschützt. Das heißt, dass ein Landkreis bei einem Eingriff in ein Naturschutzgebiet nur bei einem notwendigen öffentlichen Interesse handeln kann. Aus den Unterlagen ginge hervor, so Karl-Friedrich Weber, der waldpolitische Sprecher des BUND, dass es aufgrund der Infektionsgefahr durch einen Pilzbefall der Bäume lediglich eine mündliche Genehmigung gegeben habe.

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Karl-Friedrich Weber (Waldpolitischer Sprecher des BUND Niedersachsen), Hans-Werner Kuklik (Vorstand Peiner Bio-AG). Foto: Antonia Henker



Diese sei erst im Nachhinein noch schriftlich erteilt worden. Doch ein Prüfung durch externe Sachverständige habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Der Eschenbefall sei ein bundesweites, bekanntes Problem, dennoch sei ein derart radikales und eiliges Vorgehen nicht nötig gewesen.

Lediglich schwer angegriffene Bäume - die in den sogenannten Schadklassen vier bis fünf vorkommen - könnten gefällt werden. Dazu hätten aber nicht alle gerodeten Bäume gehört. Vermerke, Begehungsprotokolle des Gebiets, Belegfotos des Kronenzustands der Eschen, Artenerfassungen von Pflanzen und Tieren seien in den Akten nicht vorhanden gewesen. Auf dieser Grundlage beklagt sich der BUND über eine unterlassene Beteiligung und ein Prüfverfahren wegen Rechtsfehlerhaftigkeit des Landkreises läuft. Der Schaden sei nun zwar schon geschehen, aber da dies kein Einzelfall sei, dürfe der BUND nun nicht seine Augen verschließen. Weber spricht von einem "monströsen Kahlschlag" und meint auch, dass der Lebensraum auf dem über zwei Hektar großen Gebiet nachhaltig zerstört wurde.

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Foto: Karl-Friedrich Werner



Man hätte in dem Verfahren forstliches Sachverständnis einholen, eine Liste über geschützte Arten konsultieren müssen. Für das Vorhaben müsse ebenso ein Managementplan erstellt werden. Und die Auftragsteller sollten in keinem Fall die alleinige Informationsquelle darstellen.

Auch dieannähernde Wiederherstellung der ursprünglichen Strukturen könne durch die Genehmigungsauflage nicht gewährleistet werden, da nach dieser Auflage Baumarten angepflanzt werden dürften, die dort vorher gar nicht wuchsen.

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