Der Tier- und Ökogarten soll selbstständig werden


Symbolfoto: Frederick Becker
Symbolfoto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Der Tier- und Ökogarten (eingetragener Verein) ist eine über die Kreisgrenzen hinaus bekannte und anerkannte Einrichtung. Im Dezember 2015 wurde er durch das Niedersächsische Kultusministerium als außerschulischer Lernort in einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) anerkannt. Nun soll über eine Loslösung von der IGS Peine verhandelt werden.


Die Verwaltung möchte mit dem Tier- und Ökogarten über eine Verselbständigung verhandeln, sofern dies nicht die Anerkennung als außerschulischen Lernort gefährdet. Der Tier- und Ökogarten soll, laut Vorschlag der Verwaltung, ab 2018 zur Begleichung von Personalkosten mit jährlich bis zu 103.000 Euro gefördert werden.

In einem für das Jahr 2018 erstellten Finanzierungsplan geht die Leitung des Tier- und Ökogartens davon aus, dass die Gesamtausgaben rund 143.000 Euro betragen werden. Die aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen generierbaren Einnahmen werden mit rund 40.000 Euro angegeben. Die Förderbeträge sind darin nicht enthalten, sodass der Differenzbetrag von 103.000 Euro als neue Fördersumme anzusehen sei.

Loslösung von IGS


Aus Gesprächen sei deutlich geworden, dass der Tier- und Ökogarten sich aufgrund der Anerkennung als außerschulischer Lernort nicht mehr als der IGS zugehörig betrachtet. Es wurde deutlich gemacht, dass diese Auffassung unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht geteilt wird, zumal durch den Schulträger eine Anerkennung des Tier- und Ökogartens der IGS Peine unterstützt wurde. Im weiteren Verlauf des Gespräches wurde seitens der Schulleiterin der IGS Peine, Frau Pleye, erklärt, sie könne sich durchaus eine Loslösung des Tier- und Ökogartens vom System IGS vorstellen. Dies würde einige Angelegenheiten der Zusammenarbeit deutlich erleichtern. Die künftige Zusammenarbeit könne durch eine Kooperation geregelt und sichergestellt werden. Auch der Tier- und Ökogarten war von einer diesbezüglichen Regelung nicht abgeneigt.

Sofern es der Anerkennung als außerschulischer Lernort durch das Niedersächsische Kultusministerium nicht zuwiderlaufen würde, wäre es also vorstellbar, dem Tier- und Ökogarten das derzeit genutzte Gelände inklusive der darauf befindlichen Objekte für einen symbolischen Wert zu verpachten und in die eigene Unterhaltung und Verantwortung zu übergeben, so die Verwaltung.


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