Feuerwehr rettet Frau aus verrauchter Wohnung


Die Überreste einer Schüssel und einer Glasplatte, die auf dem Herd standen. Foto: Feuerwehr
Die Überreste einer Schüssel und einer Glasplatte, die auf dem Herd standen. Foto: Feuerwehr | Foto: Feuerwehr

Vechelde. Völlig verraucht war am heutigen Montag eine Wohnung in der Straße Am Schützenplatz. Ursache waren schmorende Gegenstände auf dem Küchenherd. In der Wohnung gab es zwar Halterungen für Rauchwarnmelder - aber, keine Melder.


Um 9.17 Uhr alarmierte die Regionalleistelle den Feuerwehrschwerpunkt Vechelde/Wahle. Die Einsatzkräfte rückten mit Einsatzleitwagen, Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug und Drehleiter aus. Auch der Gemeindebrandmeister und sein Stellvertreter fuhren die Einsatzstelle an.

Die Erkundung der Einsatzstelle durch den Zugführer brachte schnell die Erkenntnis, dass sich die Mieterin noch in der Wohnung befinden muss. Da selbst das besonders starkes Klopfen nicht dazu führte, dass den Einsatzkräften die Tür geöffnet wurde, musste die Wohnung mit Sperrwerkzeug zerstörungsfrei geöffnet werden.

Ein mit Atemschutz ausgerüsteter Trupp erkundete die Wohnung. Die 45-jährige Mieterin, die gerade im Schlafzimmer aufgewacht war, wurde aus der Wohnung geführt und der Besatzung eines Rettungswagens übergeben. Es bestand der Verdacht einer Rauchgasintoxikation, deshalb kam sie in ein Krankenhaus.

Mittels eines Belüftungsgerätes wurde die Wohnung anschließend vom Rauch befreit. Brandursache war der eingeschaltete Küchenherd. Eine auf dem Kochfeld liegende Glasplatte und eine darauf abgestellte Glasschüssel mit Kunststoffrand platzten aufgrund der starken Hitze. Der schmelzende Kunststoff sorgte für die starke Verrauchung der Wohnung. Insofern hat die Mieterin Glück gehabt: Durch den schnellen Einsatz der ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte aus Vechelde und Wahle konnte Leben gerettet werden. Funktionierende und installierte Rauchwarnmelder hätten die Mieterin allerdings rechtzeitig geweckt.

Seit dem April 2012 sind Rauchwarnmelder in Wohnungen verbindlich vorgeschrieben. Gemäß der Niedersächsischen Bauordnung müssen in Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, Rauchwarnmelder installiert sein. Diese müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.


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