Fraktions-Mindestgröße: Die Grünen sorgen sich um neue Regelung

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Die Grünen setzen sich für den Erhalt der demokratischen Vielfalt ein. Foto: Tom Figiel; Grüne
Die Grünen setzen sich für den Erhalt der demokratischen Vielfalt ein. Foto: Tom Figiel; Grüne

Peine. Die Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen sorgt sich um die Beteiligung von Ehrenamtlichen und den Verlust von Vielfalt in den Räten. Eine Resolution soll nun den Landkreis bewegen sich gegenüber der Landesregierung sowie im niedersächsischen Landkreistag gegen eine Fraktions-Mindestgröße auszusprechen.


Die Absicht der Landesregierung mit einer Änderung im Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)die Mindestgröße von Fraktionen in kommunalen Vertretungen von zwei auf drei festzusetzen, würde den Grünennach für kleine Gruppierungen und Parteien ein Attraktivitätsverlust bedeuten und die ohnehin schon vorhandenen Personalprobleme erhöhen.

Die Arbeit von fraktionslosen Abgeordneten seibereits jetzt eingeschränkt. Sie hätten zum Beispiel kein Stimmrecht in den Fachausschüssen und ihr Recht auf Akteneinsicht seieingeschränkt. Außerdem erhielten sie keinen Sachkostenzuschuss für ihre ehrenamtliche Arbeit.

"Auch wenn wir nicht direkt betroffen sind, ist uns die Vielfalt im Kreistag und die Bereitschaft, sich für ehrenamtliche, politische Arbeit zu engagieren, sehr wichtig. Wir müssen für attraktive Arbeitsbedingungen sorgen, um weiterhin Ehrenamtliche für die Kommunalpolitik zu gewinnen", erklären die Grünen ihren Vorstoß. "Wir fordern mit unserer Resolution den Kreistag auf, sich bei der Landesregierung für einen Erhalt der jetzigen Regelung in der NKomVG einzusetzen."


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