Im Landkreis gibt es 62 als gefährlich eingestufte Hunde

von Frederick Becker


Wenn Hunde eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten, wird der Landkreis aktiv. Symbolfoto: Pixabay
Wenn Hunde eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnten, wird der Landkreis aktiv. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Peine. Bissige Hunde können ganze Straßenzüge in Angst und Schrecken versetzen. regionalHeute.de fragte beim Landkreis nach, wie viele Tiere im Kreisgebiet als gefährlich registriert sind und wie die Verwaltung mit ihnen umgeht.


"Hat ein Hund einen Menschen gebissen und geschah dies nicht aus einem eindeutig artgerechten Abwehrverhalten oder im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs heraus, zum Beispiel als Diensthund, wird der Hund für gefährlich erklärt", sagt Katja Schröder, Pressesprecherin des Landkreises.

Dann müsse für das Halten dieses Hundes eine spezielle Erlaubnis beantragt werden. Voraussetzung hierfür seien die Volljährigkeit des Halters, seine Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung. "Außerdem muss der Halter mit seinem Hund eine praktische Sachkundeprüfung absolvieren. Der gefährliche Hund muss einen Wesenstest bestehen, in welchem er seine Sozialverträglichkeit nachweist. Sollte der Hund den Wesenstest nicht bestehen, darf ihn der Halter nicht weiter halten und das Tier muss in ein Tierheim oder in eine tierheimähnliche Einrichtung", erklärt Schröder.

Im Fall einer Gefährlichkeitsfeststellung sei zur Gefahrenvorsorge gesetzlich geregelt, dass der Hund fortan außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke angeleint zu führen istund dass er bis zu einer Erlaubniserteilung, die unter anderem einen bestandenen Wesenstest voraussetzt, auch einen Beißkorb tragen muss.

Katja Schröder: "Derzeit haben wir 62 Hunde mit einer Gefährlichkeitsfeststellung im Landkreis Peine, bei rund 135.500 Einwohnern."

Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG) regelt die Haltung von Hunden. Hiernach muss jeder Hundehalter seine Hunde so halten und führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. "Hiermit soll dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden", so die Pressesprecherin.

"Für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschrift ist die jeweils örtlich zuständige Gemeinde sachlich zuständig. Diese sachliche Zuständigkeit geht aber auf den Landkreis als Fachbehörde über, wenn wir einen Hinweis darauf erhalten, dass ein Hund eine gesteigerte Aggressivität aufweist. Dieses ist insbesondere dann der Fall, wenn der Hund einen Menschen oder ein Tier gebissen oder eine sonst über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat."


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