Jetzt ABC-Schützen des Schuljahres 2018/2019 anmelden


Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Peine. Eltern sollten sich ab sofort um die Anmeldung ihrer Kinder in Grundschulen kümmern, für das Schuljahr 2018/2019 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen 1. Oktober 2011 und 30. September 2012 geboren wurden oder für das Schuljahr 2017/2018 zurückgestellt wurden.


Sollte das Kind zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 noch nicht schulpflichtig sein, jedoch die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein, kann dieses Kind auf Antrag der Erziehungsberechtigten aufgenommen werden.

Das Niedersächsische Schulgesetz legt fest, dass Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen um erfolgreich im ersten Schuljahr mitarbeiten zu können, im Schuljahr vor der Einschulung an Sprachfördermaßnahmen teilnehmen müssen.

Um festzustellen, ob für ein Kind die Teilnahme an der Sprachfördermaßnahme erforderlich ist, muss das Kind in den Monaten März, April und Mai 2017 in der zuständigen Grundschule angemeldet werden.

Die Peiner Grundschulen nehmen die Anmeldungen in der Zeit vom20. März bis zum 2. Mai 2017unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes bzw. des Familienstammbuches entgegen.

Sofern die genauen Anmeldetage und – zeiten noch nicht bekannt sind, können diese direkt bei den einzelnen Grundschulen oder beim Amt Bildung/Kultur der Stadt Peine, Telefon 0 51 71/49-201, erfragt werden. Die Informationen können auch im Internet unter www.peine.de, Rathaus / Bildung & Soziales / Schulen nachgelesen werden.

Nach der Anmeldung werden die Termine für die Feststellung der Sprachkenntnisse mitgeteilt. Die Schule stellt die deutschen Sprachkenntnisse nach einem vom Kultusministerium festgelegten und landesweit einheitlichen Verfahren fest. Die Sprachförderung beginnt im August 2017.

Weitere Informationen hier.


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