Land stellt Unterstützung für Salzgitter in Aussicht

von Nino Milizia


Es winkt eine Bedarfszuweisung von 5 Millionen Euro, die an Bedingungen geknüpft ist. Symbolfoto: Marc Angerstein
Es winkt eine Bedarfszuweisung von 5 Millionen Euro, die an Bedingungen geknüpft ist. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Salzgitter. Das Land Niedersachsen hat der Stadt eine Bedarfszuweisung in Höhe von maximal 5 Millionen Euro für das Jahr 2018 in Aussicht gestellt, diese jedoch an Bedingungen geknüpft. So soll die Stadt unter anderem einer Zielvereinbarung zustimmen und einen Konsolidierungsbeitrag gewährleisten. Ein entsprechender Beschlussvorschlag liegt am 18. April dem Finanzausschuss vor.


Die Zielvereinbarung hat zum Inhalt, dass die Auszahlung eines ersten Teilbetrages der Bedarfszuweisung von 3 Millionen unmittelbar nach Beschluss der Konsolidierungsmaßnahmen für 2018 erfolgt. Die Einsparungen richten sich dabei nach der ersten Zahlung, müssen also ebenfalls 3 Millionen betragen. Von den 3 Millionen aus 2018 stellen bereits rund 1 Million Euro laufende Konsolidierungsmaßnahmen dar.

Um an die verbleibenden 2 Millionen zu gelangen, muss sich die Stadt zudem dazu verpflichten, weitere 3,2 Millionen dauerhaft einzusparen. Dies müsste spätestens mit dem Haushalt 2019 beschlossen werden und spätestens ab 2021 greifen. Es besteht dabei die Möglichkeit, Einsparmaßnahmen gegen andere zu ersetzen, um einen gewissen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Der Fachdienst wertet die Verhandlungen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, das in diesem Fall das Land Niedersachsen als Kommunalaufsichtsbehörde vertritt, als Erfolg.

Am 25. April wird mit einer Entscheidung in der Sitzung des Rates gerechnet.


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