Landkreis Peine wappnet sich für den Katastrophenalarm


Wie schützt sich der Landkreis bei Katastrophen? Symbolfoto: Alexander Panknin
Wie schützt sich der Landkreis bei Katastrophen? Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Peine. Vom 3. bis 7. April haben insgesamt 20 Mitglieder des Katastrophenschutzstabes des Landkreises Peine an einer Ausbildung teilgenommen, um sich auf den neuesten Stand zu bringen und somit Peine den bestmöglichen Schutz bieten zu können.


In dem fünftägigen Seminar wurde der Katastrophenfall durch das Szenario eines Deichbruchs in Folge einer Sturmflut mit teilweiser Überflutung des Hinterlandes, einem daraus resultierenden Stromausfall und der anschließenden Evakuierung der Bevölkerung aus dem Schadensgebiet praktisch geübt und analysiert.Bei der Weiterbildung unterdem Namen "Ausbildung für komplette Führungsgremien an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz "(AKNZ) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bad Neuenahr-Ahrweiler, nahm auch der Landkreis Peine teil.

„Hierbei wurden alle Abläufe von der Alarmierung, über die Koordination und den Einsatz der Hilfskräfte bis zur Herausgabe von Presseinformationen und Warnhinweisen für die Bevölkerung, auch unter Einbeziehung der Sozialen Medien, durchgespielt“, erklärt Kreisbaurat Wolfgang Gemba, Leiter der zweiten Schicht des Katastrophenschutzstabes.
„Alle theoretischen und praktischen Übungen sind wichtig, damit jeder weiß, wo im Ernstfall seine Verantwortlichkeiten liegen“, so Gemba weiter.

Schadensfälle des Alltags haben zwar für die Betroffenen oft katastrophale Auswirkungen, doch handelt es sich hierbei nicht um Katastrophen im eigentlichen Sinne. Erst, wenn durch ein Ereignis erhebliche Sachwerte, die Umwelt oder gar das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen gefährdet sind oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so hohem Ausmaß gefährdet ist, dass es geboten scheint, alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefahr unter eine einheitliche Leitung zu stellen, liegt eine Katastrophe im Rechtssinne vor.

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Mitglieder des Katastrophenschutzstabes auf dem Gelände der AKNZ in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Foto: Landkreis Peine


Der Katastrophenfall


Über das Vorliegen einer Katastrophe entscheidet grundsätzlich die untere Katastrophenschutzbehörde. Im Kreisgebiet stellt der Landrat fest, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt in einem genau definierten räumlichen Bereich der Katastrophenfall eingetreten ist. Die Feststellung des Katastrophenfalls wird über die Medien bekannt gegeben.

Mit der Auslösung des Katastrophenalarms wird die gesamte Leitung der Schadensabwehr unter die Führung des Landkreises gestellt. Der Landrat entscheidet ab diesem Zeitpunkt nicht nur über die operativ-taktischen Maßnahmen zur eigentlichen Schadensabwehr und Gefahrenbekämpfung, sondern auch über alle hierzu administrativ erforderlichen Tätigkeiten. Er bedient sich hierzu seines Katastrophenschutzstabes sowie der technischen Einsatzleitung. Alle Beteiligten stehen unter dieser Leitung.

Schutzstab berät in Krisensituation


Der Stab baut sich unter seinem Leiter wie folgt auf:

• Sachgebiet 1: Personal und Innerer Dienst
• Sachgebiet 2: Lage
• Sachgebiet 3: Einsatz
• Sachgebiet 4: Versorgung
• Sachgebiet 5: Presse- und Medienarbeit
• Sachgebiet 6: Informations- und Kommunikationswesen

Den Sachgebietsleitern und ihren Mitarbeitern ist das Verbindungspersonal zugeordnet. Es bildet die Schnittstellen zu den Bereichen, mit denen regelmäßig eine besonders enge Verknüpfung erfolgt, beispielsweise mit der Bundeswehr und der Polizei. Zum Stab gehören außerdem Fachberater aus den Bereichen Brandschutz, Sanität, Leitender Notarzt, Technisches Hilfswerk (THW), Gesundheitsamt und Veterinäramt, die ihr Fachwissen zur Verfügung stellen.

„Die Stabsmitglieder haben diese Aufgabe zusätzlich zu ihrer täglichen Arbeit übernommen“, erläutert Gemba und lobt in diesem Zusammenhang das Engagement und die Einsatzbereitschaft des Katastrophenschutzstabes während der gesamten Übung.


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