Lange Wartezeit: Viele Alleinerziehende warten noch auf ihr Geld

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Einige UVG-Anträge liegen immer noch unbearbeitet beim Jugendamt. Symbolfoto: Alexander Panknin
Einige UVG-Anträge liegen immer noch unbearbeitet beim Jugendamt. Symbolfoto: Alexander Panknin

Braunschweig. Eigentlich sollten die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz eine Erleichterung für alleinerziehende Eltern bringen. Durch das verspätete Inkrafttreten des Gesetzes kam es dazu, dass Neuanträge erst verzögert bearbeitet werden konnten. Auch in Braunschweig liegen noch unzählige Neuanträge auf den Schreibtischen der Jugendamtsmitarbeiter.


Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken kam es zu der Verzögerung. So ließ die abschließende Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beinahe ein halbes Jahr auf sich warten. Eine Zeit, in der den Kommunen nach eigenen Angaben die Hände gebunden gewesen seien (regionalHeute.de berichtete). Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) lagen dadurch vorerst unbearbeitet auf den Schreibtischen der Jugendämter und werden erst jetzt sukzessive abgearbeitet. Ein Zustand, der Familien bis an die Belastungsgrenze bringt, so auch im Falle des 31-jährigen Florian Becker in Salzgitter. Dieser wartete Monate auf das ihm zustehende Geld (regionalHeute.de berichtete).

Doch wie ist der Stand jetzt? regionalHeute.de hat bei der Stadt Braunschweignachgefragt. Diese teilte mit:

"Bekanntlich bringt die Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz erweiterte Bezugsberechtigung (jetzt für Kinder bis 18) und Bezugsdauer (länger als 6 Jahre). Entsprechend ist die Zahl der zu bearbeitenden Fälle erheblich gestiegen. Insgesamt hat die UVG-Reform in Braunschweig dazu geführt, dass sich die Fallzahl von vormals 1.100 auf aktuell 3.000 erhöht hat. Aktuell liegen der Unterhaltsvorschussstelle noch 400 Neuanträge vor, die bewilligt werden müssen, wobei bereits rund 1.200 Anträge bewilligt wurden. Bei den noch offenen Anträgen handelt es sich zu über 95 Prozent um Fälle, bei denen auch das Jobcenter parallele Leistungen nach dem SGB II erbringt. Fälle, in denen die Unterhaltsvorschussleistungen dem alleinerziehenden Elternteil direkt zugutekommen, da parallel keine SBG II Leistungen bezogen wurden, sind vorrangig bearbeitet worden.


Neuanträge wurden während des Gesetzgebungsverfahrens angenommen und soweit bearbeitet, dass sie nach Verkündung des Gesetzes bewilligt werden konnten. Aufgrund der Vielzahl war dies nicht in jedem Fall abschließend möglich. Ein großer Teil von Neuanträgen ging erst nach Verkündung des Gesetzes ein. Eine Anweisung, Anträge grundsätzlich erst nach der Verkündung zu bearbeiten, gab es nicht. Eine Bewilligung war aber grundsätzlich vorher nicht möglich. Solange Unterhaltsvorschuss noch nicht bewilligt ist, stellt das Jobcenter weder die Zahlung ein noch behalten sie teilweise die Leistungen zurück.


Insgesamt liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt circa 1.900 Neuanträge vor. Davon wurden, wie oben bereits erwähnt, rund 1.200 bewilligt. 400 sind noch zu bewilligen. Circa 300 Neuanträge wurden abgelehnt, weil die gesetzlichen Grundlagen nicht erfüllt waren."



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