Messerstecher zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt

von Sandra Zecchino


Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Symbolfoto: Pixabay
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Peine. Am 27. Dezember 2017 kam es zu einem Streit um zehn Euro, in dessen Verlauf ein 48-jähriger Mann auf eine 19-jährige Frau einstach und anschließend einen 23-jährigen Mann mit dem Messer verletzte. Die erste Große Strafkammer des Landgerichts Hildesheim verurteilte den Mann am heutigen Mittwoch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.


Wie Philipp Suden, Pressesprecher des Landgerichts, auf Anfrage von regionalHeute.de erläutert, wurde der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Peter Peschka sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Streit um zehn Euro zunächst überraschend mit einem Messer auf eine Frau eingestochen und dann im Gerangel auch einen weiteren Mann verletzt hat. Die Anklage sei laut Suden von einem versuchten Mord ausgegangen, da der Angriff auf die Frau überraschend gekommen sei. Doch die Kammer geht von einem sogenannten Rücktritt vom Versuch durch den Angeklagten aus. Zu dem Entschluss sei sie gekommen, da der Angeklagte das Messer die ganze Zeit weiter bei sich gehabt hätte und dennoch darauf verzichtet habe, es weiter einzusetzen. Am Ende sei er einfach gegangen. Aus diesem Grund sei er wegen der jeweils verwirklichten gefährlichen Körperverletzungen verurteilt worden, so Suden. Dass der Angeklagte bei der Tat unter erheblichem Alkoholeinfluss gestanden habe, habe sich strafmildernd ausgewirkt.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Rechtsmittel können binnen einer Woche ab heute eingelegt werden.

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