Neue Regelungen für Vollzeitpflege von Jugendlichen


Der Landkreis will Änderungen in den Regelungen zur Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen. Foto: Frederick Becker
Der Landkreis will Änderungen in den Regelungen zur Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. In einer Woche wird im Jugendhilfeausschuss eine Neuregelung der Richtlinien zur Vollzeitpflege von Kindern und Jugendlichen besprochen. Bisherige Spielräume in der Gewährung von einmaligen Zuschüssen sollen somit geschlossen werden.


Wirtschaftliche Hilfen bei der Unterbringung und Ausstattung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege sollen in den neuen Richtlinien neu festgelegt werden. Bisher war die Gewährung von Unterstützung nicht für alle Fälle konkret und abschließend vorgenommen.
Die wesentlichen Änderungen würden folgende Punkte betreffen:
- Erhöhung des monatlichen Pauschalbetrages für Aufwendungen
- Erhöhung der Erstausstattungspauschale
- Erhöhung der Pauschale für Ersteinkleidung sowie
- Gewährung weiterer Pauschalen für Klassenfahrten, therapeutische
Maßnahmen und Verselbständigung
- Inanspruchnahme von Fachberatung und Supervision für Pflegeeltern

Entscheidend für die Ermittlung der notwendigen Änderungen der Beihilfen und deren Höhe seien sowohl eigene Daten als auch Vorschläge und Anregungen der Jugendämter Bremen und Niedersachsen vom November 2008 sowie Erfahrungen und Vergleichszahlen aus umliegenden Jugendämtern.


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