Neuer Geflügelpestfall im Landkreis Peine


Graugans von Geflügelpest betroffen. Foto: Thorsten Raedlein
Graugans von Geflügelpest betroffen. Foto: Thorsten Raedlein

Peine. Wegen eines neuen Vorfalls der Geflügelpest im LK Peine ist weiterhin Vorsicht im Umgang mit Wildvögeln geboten, um den Erreger nicht in die heimischen Ställe zu tragen. Außerdem soll das Geflügel in Ställen gehalten werden, die nur mit spezieller Kleidung betreten werden.


Im Landkreis Peine wurde erneut der hochpathogene Erreger der Geflügelpest H5N8 bei einer Graugans nachgewiesen.
Das Tier wurde an einem Teich nördlich der Ortschaft Wahle in der Gemeinde Vechelde gefunden.
Auf der Basis einer Risikobewertung wird allerdings auf die Einrichtung neuer Restriktionsgebiete verzichtet, da in der Umgebung nur wenige kleinere Geflügelhaltungen vorhanden sind und im Landkreis Peine bereits seit Mitte November 2016 sämtliches Geflügel in Ställen oder überdachten, wildvogeldichten Volieren gehalten werden muss.
Weil aber damit zu rechnen ist, dass der Erreger auch in anderen Bereichen des Landkreises weiterhin vorkommt, ist es zum Schutz der Hausgeflügelbestände besonders wichtig, dass die Aufstallungspflicht und die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen auch weiterhin streng eingehalten werden.
Geflügelhalter sollten jeden Kontakt zu Wildvögeln meiden. Jäger, die selber Geflügel halten, sollten auf die Jagd auf Federwild verzichten, da auch gesund erscheinende Wildvögel Träger des Erregers sein können.
Da das Virus über Wildvogelkot, der an den Schuhsohlen haftet, in Ställe von Hausgeflügel gelangen kann, müssen die Zugänge zu Geflügelställen gegen unbefugtes Betreten gesichert und mit Desinfektionsmatten, die mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt sind, ausgestattet sein.
Auch eine betriebsbereite Handwascheinrichtung muss vorhanden sein.
Betriebsfremde Personen sollten Geflügelhaltungen am besten gar nicht betreten. Sie dürfen es nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalkleidung, die nach Verlassen des Stalles unverzüglich abzulegen ist, betreten. Schutzkleidung muss nach Gebrauch sofort gereinigt und desinfiziert und Einwegschutzkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.
Alle Betriebe müssen im Bestandsregister die Zahl der täglich verendeten Tiere dokumentieren, Betriebe mit mehr als zehn Legehennen zusätzlich die Zahl der pro Werktag gelegten Eier.
Vermehrte amtstierärztliche Kontrollen auch der kleineren Geflügelhaltungen sind vorgesehen.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landkreis (www.landkreis-peine.de). Für Rückfragen steht auch der Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter der Rufnummer 05171 / 401-6010 zur Verfügung.


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