NGG: „Wer Betriebsratswahlen behindert, macht sich strafbar!“


Seit diesem Monat können Beschäftigte in der Region ihre Betriebsräte wählen. Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen warnt jedoch: Arbeitgeber, die die Wahl behindern, riskieren eine Haftstrafe.
Foto:Tobias Seifert / NGG
Seit diesem Monat können Beschäftigte in der Region ihre Betriebsräte wählen. Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen warnt jedoch: Arbeitgeber, die die Wahl behindern, riskieren eine Haftstrafe. Foto:Tobias Seifert / NGG

Region. In der gesamten Region läuft derzeit eins der größten „Best-Practice-Beispiele in Sachen Demokratie“ – die Betriebsratswahl. Tausende Beschäftigte bestimmen hier bis Ende Mai ihre Interessenvertreter für die nächsten vier Jahre. Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen warnt jedoch: Arbeitgeber, die die Wahl behindern, riskieren eine Haftstrafe.


Immer wieder versuchen einzelne Unternehmen, die Wahlen zu unterlaufen, berichtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG) und warnt: „Wer die Wahl von Betriebsräten behindert, der macht sich strafbar.“ Nach dem Betriebsverfassungsgesetz stehe darauf eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, so Manfred Tessmann von der NGG Süd-Ost- Niedersachsen.

Nach Informationen des Gewerkschafters haben sich manche Arbeitgeber regelrecht auf die Schikane von Betriebsratskandidaten spezialisiert – „bis hin zu Geschäftsführungen, die ihre eigenen Getreuen auf die Liste setzen“. Dabei zählten die „Stimmen der Belegschaften“ zu den höchsten Gütern der betrieblichen Demokratie.

„Es gibt fast genauso viele Betriebsräte wie Kommunalpolitiker. Auch die Wahlbeteiligung von rund 80 Prozent zeigt, wie gefragt die betriebsinternen Demokraten sind“, macht Tessmann deutlich. Von der Aufteilung der Überstunden bis hin zur betrieblichen Weiterbildung – die Betriebsräte regelten die Belange der Beschäftigten und machten einen „enorm wichtigen Job“. Wer ihnen Steine in den Weg lege, dürfe nicht ungestraft davonkommen. Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen schlägt außerdem vor, dass Arbeitgeber, die massiv gegen Betriebsräte vorgegangen und deshalb straffällig geworden sind, einen Eintrag im Gewerbezentralregister bekommen sollen.

Nach Einschätzung von Tessmann dürfte es auch im Kreis Peine Chefs geben, denen Betriebsräte – gerade in kleineren Betrieben – ein Dorn im Auge sind. „Doch für den Koch im 5-Mann-Lokal gilt genauso wie für die Technikerin in der Lebensmittelfabrik: Die Wahl von Vertretern, die sich um die Anliegen der Beschäftigten kümmern, ist ein Grundrecht.“ An Beschäftigte aus der Gastronomie und Hotellerie, der Ernährungsindustrie, dem Fleischer- und Bäckerhandwerk appelliert die NGG, ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Am Ende habe davon sogar der Chef etwas: In Unternehmen, in denen ein Betriebsrat gegründet wurde, steigt die Produktivität um 23 Prozent. Das geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor.


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