Pahlmann: Höhere Strafen bei blockierter Rettungsgasse

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Die Bundestagsabgeordnete Ingrid Pahlmann, CDU, begrüßt höhere Strafen. Foto: CDU
Die Bundestagsabgeordnete Ingrid Pahlmann, CDU, begrüßt höhere Strafen. Foto: CDU | Foto: CDU

Berlin/Peine. Nach dem schweren Busunfall auf der A9 hat die Diskussion um härtere Strafen für das Nichtbilden einer Rettungsgasse neuen Schub bekommen. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius bringt am heutigen Freitag einen Plenarantrag in den Bundesrat ein, in dem Strafen von 200 bis zu 500 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat gefordert werden.


regionalHeute.de fragte bei der Bundestagsabgeordneten Ingrid Pahlmann nach, wie sie die Sachlage bewertet.

Ingrid Pahlmann, CDU-Bundestagsabgeordnete, schreibt:


"Nicht erst seit dem schrecklichen Unfall vom Montag wird über das richtige Bilden von Rettungsgassen und notwendige Sanktionen, wenn dies nicht geschieht, debattiert. Daher wurde bereits im Dezember 2016 die Straßenverkehrsordnung geändert, um eine Vereinfachung zur Bildung der Rettungsgasse einzuführen. In meinen Augen ist es wichtig, ein Bewusstsein für dieses Thema zu schaffen. Strafen allein sind dafür nicht der Schüssel, wir müssen unser aller Köpfe erreichen.

Nichtsdestotrotz halte ich es für richtig, die Strafen deutlich zu erhöhen. Bundesverkehrsminister Dobrindt hat bereits eine Änderung der Rechtsverordnung vorgeschlagen, um die Strafen differenziert anzupassen. Konkret sieht der Vorschlag des Bundesverkehrsministers eine Erhöhung der Strafe auf 200 Euro und die Eintragung zweier Punkte in das Flensburger Register vor. Sollte darüber hinaus durch die nicht vorhandene Rettungsgasse beispielsweise ein Rettungsfahrzeug blockiert werden, steigt die vorgesehene Strafe auf 240 Euro, zusätzlich werden auch dann die zwei Punkte eingetragen und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Die Geldstrafe kann auf bis zu 320 Euro steigen.

Nicht ordnungsgemäßes Bilden einer Rettungsgasse kann Menschenleben kosten


Ich halte wenig davon, in einen Überbietungswettbewerb zur Höhe der Strafen einzusteigen, auch nicht in der letzten Sitzung des Bundesrates vor dem Bundestagswahlkampf. Nicht außer Acht zu lassen ist auch, dass das Strafgesetzbuch für die Behinderung von Personen, die bei Unglücksfällen Hilfe leisten wollen, seit Mai dieses Jahres Strafen bis zu einer Freiheitsstrafe vorsieht. Grundsätzlich muss uns allen klar sein, dass das nicht ordnungsgemäße Bilden einer Rettungsgasse Menschenleben kosten kann."


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