Rettungsdienst: So viel sollen Einsätze 2017 kosten


Verhandlungen über neue Einsatzgebühren. Symbolfoto: André Ehlers
Verhandlungen über neue Einsatzgebühren. Symbolfoto: André Ehlers | Foto: regionalHeute.de

Peine. Am heutigen Mittwoch wird der Landkreis über die neuen Rettungsentgelte für 2017 entscheiden. Eine Vereinbarung zwischen dem Kreis, als Träger des Rettungsdienstes, und den Krankenkassen soll die Kosten festlegen.


Im Vorfeld zu dem Beschluss im Landkreis, hat es bereits Verhandlungen gegeben, wie aus einer entsprechenden Vorlage hervorgeht.

Nach Paragraph 15 Absatz 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes, also der Landkreis, mit den Kostenträgern auf Basis der wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken. Als Träger treten hier insbesondere die Krankenkasse AOK und der Verband der Ersatzkassen e. V. auf.

Für das Betriebsjahr 2017 wurden nach Paragraph 14 Absatz 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 6.710.073,00 Euro mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 1. April 2017 zugrunde zu legenden Entgelte verminderten sich diese Gesamtkosten um 322.433 Euro als Resultat der gemeinsamen Verhandlungen. Hierbei handele es sich um das positive Betriebsergebnis aus dem Jahr 2016 (204.225,00 Euro) sowie die bestehende Überdeckung aus dem Jahr 2015 (118.408,00 Euro).

Demnach ergäbe sich dadurch als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 6.387.640,00 Euro, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und im Verhältnis zu denEinsatzzahlen des Jahres 2016 die vereinbarten Entgelte errechnen ließen.

So sollen die Entgelte ab 1. April 2017 folgendermaßen gestaffelt sein:



Die berücksichtigen Ersatzkassen sind:

- BARMER
- Techniker Krankenkasse (TK)
- DAK-Gesundheit
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- Handelskrankenkasse (hkk)
- HEK - Hanseatische Krankenkasse


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