Saisonales Kurzarbeitergeld sichert Beschäftigung im Winter


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Peine. Der Winter wird möglicherweise schon bald Einzug halten. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer witterungsabhängiger Branchen in der Schlechtwetterphase arbeitslos werden, können Unternehmen das Saison-Kurzarbeitergeld nutzen. Das teilt die Agentur für Arbeit mit.


Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus können von Anfang Dezember bis Ende März die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter im Winter sichern. Für Betriebe des Gerüstbaugewerbes hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen.

„Die Vorteile von Saisonkurzarbeitergeld liegen auf der Hand: Im Frühjahr müssen sich diese Betriebe keine neuen Mitarbeiter suchen. Zugleich ermöglicht die Leistung den Arbeitnehmern eine ganzjährige Beschäftigung. Sobald die Witterung es erlaubt, können sie sofort auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren", erklärt Evelyne Beger, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hildesheim.

Anspruch besteht für witterungsbedingte Arbeitsausfälle


Anspruch auf Saisonkurzarbeitergeld besteht für witterungsbedingte Arbeitsausfälle oder Arbeitsausfälle aus wirtschaftlichen Gründen, beispielsweise wegen saisonbedingtem Auftragsmangel. Bestehende Arbeitszeitguthaben, mit Ausnahme geschützter Guthaben müssen allerdings zur Vermeidung von Saisonkurzarbeitergeld aufgebraucht werden.
Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber beantragt. Der Antrag kann ab sofort auch online gestellt werden. Alle Formulare und Merkblätter sind im eServices unter www.arbeitsagentur.de zu finden.

Weitergehende Informationen zum Saisonkurzarbeitergeld können unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) oder 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) erfragt werden.


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