Schweinepest: Landkreis hebt Schonzeit für Schwarzwild auf


Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Peine. Der Landkreis hebt für die Zeit von Dienstag, 6. März, bis zum 15. Juni die Schonzeit für adultes Schwarzwild in den Jagdbezirken des gesamten Kreisgebietes auf. Grund ist die Gefahr, die von der Übertragung der Afrikanischen Schweinepest ausgeht. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Landkreises hervor.


Die Aufhebung erfolgt durch Erlass einer Allgemeinverfügung nach dem Niedersächsischen Jagdgesetz und richtet sich an diejenigen, die eine Jagdausübungsberechtigung für den Landkreis Peine haben. Bund und Land prüfen derzeit aufgrund der Gefahr einer Ausbreitung der Seuche in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, um die präventive Reduzierung des Schwarzwildbestandes zu fördern. So hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Kommunen durch einen Erlass empfohlen, kurzfristig die Schonzeit für Schwarzwild aufzuheben. Im Kreishaus begrüßt man diese Entscheidung, weil damit Maßnahmen ergriffen werden könnten, um aktiv gegen den Ausbruch der Seuche vorzugehen. Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen hätte weitreichende Folgen. Mit Blick auf die nicht zuletzt wirtschaftlichen Schäden bei einem Seuchenausbruch, insbesondere für die Nutztierhaltung, gilt es auch im Landkreis Peine mit vereinten Kräften den Ausbruch der Seuche zu vermeiden.

Seit Monaten befassen sich Behörden – so auch der Landkreis Peine – mit der Gefahr eines Seuchenausbruchs. Dabei stehen insbesondere Präventionsmaßnahmen im Vordergrund.

Afrikanische Schweinepest (ASP)


Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Tierseuche, die durch ein Virus ausgelöst wird. Diese Krankheit, die sich innerhalb der Schwarzwildbestände verbreiten, aber auch Hausschweine betreffen kann, ist schwer zu kontrollieren. Es gibt keine Immunität bei den Tieren. Aktuell ist auch kein Impfstoff vorhanden. Erschwerend kommt hinzu, dass das ASP-Virus sehr widerstandsfähig ist und den Verwesungsprozess übersteht; es verbleibt somit wochenlang im Kadaver eines verendeten Tieres. Eine Übertragung zwischen Tieren und Menschen erfolgt nicht; sie ist daher für den Menschen ungefährlich.


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