Stadt erinnert: Vorsicht mit Silvesterböllern!


Symbolfoto: Frederick Becker
Symbolfoto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Beim Silvester feiern mit Böllern und Rakteten gibt es im historischen Stadtkern einige Sicherheitsvorkehrungen zu beachten. Daran erinnert die Stadtverwaltung in einer offiziellen Mitteilung.


"Laut Sprengstoffgesetz dürfen pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben", teilt die Stadtverwaltung mit. Das Abbrennen außerhalb dieser Zeit sei nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig.

Die Stadtverwaltung weist auch in diesem Jahr darauf hin, dass "das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in
unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Altenheimen und Fachwerkhäusern nach § 23 der 1. Sprengstoffverordnung verboten ist. Wegen der möglichen Brandgefahren ist bei Fachwerkhäusern bei handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsabstand von 30 Metern einzuhalten. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen beträgt der Mindestabstand 100 Metern."

Dieses bedeutet, so die Stadt, dass beispielsweise in den Straßenzügen Damm, Kniepenburg, Schlossstraße, Rosenthaler Straße, Marktplatz und Rosenhagen keine oder nur handgeworfene pyrotechnische Gegenstände gezündet werden dürfen.

"Kommt es - selbst bei Einhaltung dieser Mindestabstände - zu Bränden, so ist derjenige verantwortlich, der den Feuerwerkskörper gezündet hat. Deshalb rät die Stadtverwaltung zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit den Feuerwerkskörpern", warnt die Verwaltung.


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