Stadt sucht Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023


Symbolfoto: Alexander Panknin
Symbolfoto: Alexander Panknin

Peine. Im Jahr 2018 sind bundesweit die Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 zu wählen. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht Peine und am Landgericht Hildesheim als Vertreter der Bevölkerung an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen möchten. Das teilt die Stadt mit.


Procedere:


Bis zum 1. Juni ist von der Stadt Peine eine Vorschlagsliste aufzustellen. Die Vorschlagsliste muss mindestens doppelt so viele Kandidaten enthalten, wie später tatsächlich an Schöffen benötigt werden. Nach öffentlicher Auslegung hat die Stadt Peine die Vorschlagsliste an den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Peine weiterzuleiten. In der zweiten Jahreshälfte 2018 wählt der Schöffenwahlausschuss dann aus allen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffen aus.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der unter Umständen anstrengenden Tätigkeit in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung - körperliche Eignung.

Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der in einer Gemeinde im Amtsgerichtsbezirk wohnt.

In die Vorschlagsliste der Stadt Peine kann nur gewählt werden, wer auch in der Stadt Peine und den dazugehörigen Ortschaften wohnt.

Weitere Zugangsvoraussetzungen und Informationen zum Schöffenamt finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Peine www.peine.de.

Bewerbungen für das Schöffenamt sind bis zum 15. März 2018 an die Stadt Peine, Stabsstelle Recht, zu richten.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Peine ist Frau Rentz. Frau Rentz ist telefonisch unter: 0 51 71 / 49 – 342 zu erreichen oder per E-Mail an m.rentz@stadt.peine.de.


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