Übermittlungssperren aus Einwohnermelderegister


Archivfoto: Frederick Becker
Archivfoto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und eine Übermittlungssperre in das Einwohnermelderegister eintragen lassen möchte, kann sich an das Bürgerbüro wenden. Der entsprechende Vordruck kann auch telefonisch unter 0 51 71 /49 370 – 373 angefordert oder im Internet unter www.peine.de in der Rubrik „Aktuelles“ herunter geladen werden.


Nach den melderechtlichen Regelungen ist es möglich, in folgenden Fällen ohne Angabe von Gründen Widerspruch gegen die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten zu erheben:

• an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst

• an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft

• an Parteien, Wählergruppen u. a. bei Wahlen und Abstimmungen

• an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie an den Landkreis und das Bundesverwaltungsamt aus Anlass von Alters- und Ehe-/Lebenspartnerschaftsjubiläen

• an Adressbuchverlage


mehr News aus Peine


Themen zu diesem Artikel


Bundeswehr