Entstehen Wohnungen im ehemaligen Rathaus Vöhrum?

von Sandra Zecchino


Wohnungen im Ratshaus trotz Lärmbelästigung?
 Symbolfoto: Nino Milizia
Wohnungen im Ratshaus trotz Lärmbelästigung? Symbolfoto: Nino Milizia | Foto: Nino Milizia

Peine. Mit der Frage, ob das ehemalige Rathaus in Vöhrum bald als Wohnraum genutzt werden kann, beschäftigt sich aktuell die Kommunalpolitik. Der im Augenblick gültige Bebauungsplan legt eine Nutzung für den Gemeindebedarf fest, doch das Rathaus steht seit 2014 leer.


Zusätzlich war der Schwerpunkt des aus dem Jahre 1970 stammenden und jetzt noch gültigen Bebauungsplans, den Ausbau und Erhalt einer Parkanlage als Erholungsmöglichkeit zu sichern.

Der neue Bebauungsplan soll nun laut Vorlage der Verwaltung einerseits die Parkanlage sichern und gleichzeitig die Nutzung als Wohnraum ermöglichen.

Problemfeld Freizeitlärm


Durch diese unterschiedlichen Nutzungen, die miteinander vereint werden sollen, könnte es laut Verwaltung zu einem Konfliktpunkt kommen. Der durch die Nutzung als Erholungsmöglichkeit entstehende Freizeitlärm könnte die Wohnqualität beeinträchtigen. Dabei hat die Stadt drei mögliche Bereiche identifiziert:

  • Freiraum-Jugendtreff hinter dem „Alten Rathaus“: Streetballfeld mit Sitzrondell

  • Nutzung der Freifläche hinter dem Bürgerhaus für Chorproben und Feste (zum Beispiel Grillfeste)

  • Nutzung der Bühne in der Parkanlage bei Veranstaltungen (zum Beispiel Blasorchester)


Ergebnis der Untersuchung


Für die entsprechenden Lärmanalysen eines Gutachters ist dieser von folgenden Grundvoraussetzungen ausgegangen:

  • Musikeinspielungen bei Veranstaltungen im Bürgerhaus lediglich als leise Hintergrundmusik

  • Genereller Ausschluss des Betriebes elektroakustischer Anlagen auf den Freiflächen

  • Ausschluss der Nachtnutzung (22 bis 6 Uhr) des Streetballfeldes einschließlich Sitzrondell

  • Chorproben und Feste auf der Freifläche hinter dem Bürgerhaus nur zu Tagzeiten (6 bis 22 Uhr)


Bei der Untersuchung kam heraus, dass die Nutzung zeitlich eingeschränkt werden müsse. Im Gegensatz dazu müsse es zu keiner Beschränkung bei Veranstaltungen auf der Freifläche hinter dem Bürgerhaus mit mehr als 50 Personen kommen, da diese als "seltene Ereignisse" eingestuft werden würden.


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