Terrorschutz: AfD wendet sich an Kreisverwaltung

von Frederick Becker


Die AfD-Kreistagsfraktion befasst sich mit Terrorabwehr an öffentlichen Gbäuden, wie dem Kreishaus. Foto: Frederick Becker
Die AfD-Kreistagsfraktion befasst sich mit Terrorabwehr an öffentlichen Gbäuden, wie dem Kreishaus. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. Die AfD-Kreistagsfraktion sorgt sich um den Zustand der Terrorabwehr im Peiner Land. Sie fragte bei der Kreisverwaltung an, ob "in gebotenem Maß" Konzepte zum Schutz öffentlicher Einrichtungen vor Terrorangriffen vorhanden seien. Die Angelegenheit wird Thema auf der heutigen Kreistagssitzung sein.


Außerdem wollte die AfD wissen, ob und vom wem diese Maßnahmen überprüft würden und ob es diesbezüglich Schulungen gebe. In diesem Kontext fordert die AfD auch, dass der Landkreis ein Terrorschutz-Konzept erstellen möge.

Die Verwaltung antwortete auf die Anfrage mit erklärenden Worten. Die klassische Gefahrenabwehr falle überhaupt nicht in die Zuständigkeit des Landkreises. Hier seien zunächst die Gemeinden in ihrer Eigenschaft als Ordnungsbehörden verantwortlich. "Erst wenn eingetretene Lagen größer werden und Großschadenslagen entstehen, ist der Landkreis dafür zuständig, um die Strukturen einer überörtlichen Gefahrenabwehr sicherzustellen", erläutert die Verwaltung.

Im Bezug auf den Schutz öffentlicher Einrichtung erklärte die Verwaltung, dass die jeweiligen Schulleitungen verantwortlich für die Erstellung von Gefahrenabwehrkonzepten in Schulen seien. Entsprechende Ausarbeitungen lägen dort vor. Und weiter: "Weder Kindergärten noch Altentagesstätten oder vergleichbare Einrichtungenbefinden sich in der Trägerschaft des Landkreises."

Eingangskontrollen am Kreishaus wären überaus aufwändig


"Das Kreishaus selbst ist ein öffentliches Gebäude und darf von Jedermann und jeder Frau während der Öffnungszeit ohne Einschränkungen betreten werden. Sofern sich Besucher und Besucherinnen im Kreishaus nicht adäquat benehmen, werden Hausverbote ausgesprochen und soweit erforderlich gemeinsam mit der Polizei durchgesetzt", führt die Verwaltung ferner aus. Eine darüber hinausgehende Zugangskontrolle wäre nur mit hohem Aufwand umzusetzen. Eine Sicherheitsschleuse wie an Flughäfen oder im Fußballstadion widerspräche dem öffentlichen Charakter des Kreishauses. Solche Eingangskontrollen seien im Bereich der kommunalen Verwaltungen nicht üblich und würden, bezogen auf den Landkreis Peine, angesichts einer Besucherzahl von weit über 100.000 Personen jährlich zu einem erheblichen Aufwand und einem erheblichen Unmut bei den Bürgern führen.

Für die Mitarbeiter der Kreisverwaltung seien entsprechende Konzepte erarbeitet worden, die in Abstimmung mit der Polizei für Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Die Verwaltung betont allerdings, dass letztendlich nur Risiken minimiert werden können. "Auch noch so aufwendige Sicherheitsvorkehrungen werden nicht dazu führen, dass das Risiko von Übergriffen völlig ausgeschlossen werden kann."


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